Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache oder des fehlenden Zeugnisses für die betreffende Schulstufe nicht aufgenommen werden können, haben die Möglichkeit, als außerordentliche Schülerinnen und Schüler aufgenommen zu werden. Die Dauer beträgt standardmäßig 12 Monate, wobei eine Verlängerung auf maximal weitere 12 Monate möglich ist, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Wenn der Eintritt während des zweiten Semesters erfolgt, wird die Zeit bis September nicht auf die Fristen angerechnet. Sobald eine sinnvolle Beurteilung in allen Fächern möglich ist, können diese Schülerinnen und Schüler jederzeit als ordentliche Schülerinnen und Schüler geführt werden.