Eislaufen

Gemäß dem Erlass zur Benutzung der Eislaufplätze 2018/19 und der Mitteilung zur Regelung für die Erteilung von Eislaufunterricht vom 20.2.2013 müssen für den Eislaufunterricht qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Pro Klasse ist mindestens eine Lehrkraft mit entsprechender Qualifikation erforderlich. Zur Erteilung des Eislaufunterrichts sind folgende Personen berechtigt:

  • NMS-Lehrkräfte mit Lehramtsprüfung für Bewegung und Sport
  • Volksschul- und Sonderschullehrkräfte mit abgeschlossenem Fach Eislaufen
  • Lehrkräfte mit Zusatzausbildung im Bereich "Eislaufen"
  • Ausgebildete Sportlehrkräfte (von der Bundessportakademie)
  • Personen mit höherer Ausbildung wie Lehrwarte für Eislauf

Alle öffentlichen Schulen können die Wiener Eislaufanlagen kostenlos nutzen, indem sie den vom SSR ausgegebenen und vollständig ausgefüllten Frequenzschein vorlegen. In Volksschulen, Integrationsklassen und Sonderschulen dürfen neben der verantwortlichen Lehrkraft bis zu drei weitere Begleitpersonen die Eislaufanlage kostenlos nutzen.


Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Eislaufanlage telefonisch Informationen zur Benutzbarkeit einzuholen und gegebenenfalls Eislaufschuhe vorab zu reservieren. Sicherheitsbestimmungen sind zu beachten, darunter die ausschließliche Nutzung von Eislaufanlagen sowie die Bereitstellung entsprechender Kleidung für die Kinder, wie Handschuhe und Kopfbedeckungen.