Bei Unfällen oder schweren Erkrankungen von Schülern während des Unterrichts, einer Unterrichtsveranstaltung oder einer schulbezogenen Veranstaltung müssen sofort alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, wie Erste Hilfe leisten, einen Arzt hinzuziehen, die Rettung zu verständigen und den Transport ins Krankenhaus zu organisieren. Eine Begleitung der Rettung erfolgt nur auf Weisung der Schulleitung. Zusätzlich müssen die Schulleitung und die Erziehungsberechtigten unverzüglich informiert werden.