Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung

Die Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung, auch als Herabsetzung der Jahresnorm bezeichnet, kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden und unterliegt bestimmten Bedingungen und Bestimmungen:

Für LandeslehrerInnen:

  • Aus gesundheitlichen Gründen:
    Kann auf Antrag bis zur Hälfte der Jahresnorm gewährt werden, jedoch mindestens 360 Jahresstunden der Unterrichtsverpflichtung.
    Die Reduzierung kann höchstens für 2 Jahre erfolgen.
    Die Bezüge werden auf 75 % reduziert, wenn die Unterrichtsverpflichtung auf 50 % bis 75 % der Jahresnorm herabgesetzt wird.
    Antragstellung im Anlassfall.
  • Aus beliebigem Anlass:
    Kann bis zur Hälfte der Jahresnorm gewährt werden.
    Die verbleibende Unterrichtstätigkeit muss ganze Unterrichtsstunden umfassen.
    Die Reduzierung kann für die Dauer eines Jahres oder eines Vielfachen davon erfolgen, jedoch höchstens für 10 Jahre.
    Die Bezüge werden anteilsmäßig reduziert.
    Antragstellung rechtzeitig vor Beginn des nächsten Unterrichtsjahres.
  • Zur Betreuung eines Kindes:
    Kann bis zum Schuleintritt jedes Kindes gewährt werden, ohne Beschränkung auf 10 Jahre.
    Antragstellung spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Wirksamkeitsbeginn.


Für L-VertragslehrerInnen:

  • Änderung des Beschäftigungsausmaßes:
    Kann auf Antrag bis zur Hälfte der Vollbeschäftigung erfolgen.
    Die Reduzierung kann höchstens für 5 Jahre erfolgen.
    Antragstellung spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Wirksamkeitsbeginn.

Allgemeine Bestimmungen:

  • Die persönlichen Verhältnisse des Lehrers sind bei der Festlegung der Dienstzeiträume zu berücksichtigen, sofern keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.
  • Während der Reduzierung gelten bestimmte Regelungen für Supplierverpflichtung, Beaufsichtigungsstunden und Teilnahme an Schulkonferenzen.

Die Herabsetzung der Jahresnorm bzw. des Beschäftigungsausmaßes ist ein wichtiger Schritt, um individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen gerecht zu werden und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Bildungseinrichtungen effektiv betrieben werden.