Ruhepausen

Die Quelle dieser Regelung liegt in der ZA-Vereinbarung. Gemäß dieser Vereinbarung sollten Lehrkräften, die sechs aufeinanderfolgende Unterrichtseinheiten geben, auf ihr Ersuchen hin eine Ruhepause von mindestens einer Unterrichtseinheit gewährt werden. Dieses Ersuchen sollte normalerweise bei der Erstellung des Stundenplans berücksichtigt werden und nur im Ausnahmefall abgelehnt werden, zum Beispiel wenn kein Fachlehrer verfügbar ist.