Die Regelung über die Anzahl der schulautonom freien Tage pro Unterrichtsjahr basiert auf dem Wiener Schulgesetz, insbesondere § 56 (7), in Verbindung mit § 8 (5) des Schulzeitgesetzes und § 2 (5) des Schulzeitgesetzes. Die Anzahl dieser Tage variiert je nachdem, an welchem Wochentag der 26. Oktober fällt:
Die Festlegung dieser Tage erfolgt gemäß Gesetz durch das Schulforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss (PTS), wobei auch die Schulleitung Stimmrecht hat. Die Bildungsdirektion kann nach Beratung durch den Ständigen Beirat bis zu zwei zwischen unterrichtsfreie Tage fallende Schultage per Verordnung schulfrei erklären. Dadurch kann sich die Anzahl der Tage, über die das Schulpartnerschaftsgremium verfügen kann, verringern.
Falls die Bildungsdirektion bis spätestens 30. September des vorangegangenen Schuljahres keine Verordnung erlässt, entscheidet das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss über das Gesamtausmaß der möglichen Tage.