Gemäß Erlass 206 ist die Schulleitung oder ihre Vertretung dafür verantwortlich, unter Berücksichtigung pädagogischer und ökonomischer Notwendigkeiten eine Suppliereinteilung zu erstellen. Priorität haben LehrerInnen, deren Klasse aufgrund von Abwesenheit keinen regulären Unterricht hat, um "Statt-Stunden" zu halten. Dabei kann von der üblichen täglichen Stundenplanung abgewichen werden. Zur Qualitätssicherung sollen Fachsupplierung bevorzugt werden.
Die Einteilung der Supplierungen erfolgt in folgender Reihenfolge:
Es wird angestrebt, vollbeschäftigte pragmatische Lehrer und Landesvertragslehrer in ähnlichem Umfang für Supplierungen heranzuziehen. Pragmatische Lehrer mit herabgesetzter Jahresnorm und teilbeschäftigte Landesvertragslehrer können für Supplierungen herangezogen werden, jedoch nur bis zum aliquoten Anteil der nicht vergüteten Stunden gemäß LDG § 43 Abs. 3 Z 3 und nur auf ihren eigenen Wunsch. Lehrer mit Lehrpflichtermäßigung aus gesundheitlichen Gründen dürfen nur bis zum entsprechenden Anteil für die Betreuung von SchülerInnen eingesetzt werden.