Vorbereitungen

Quelle: Schulunterrichtsgesetz (SchUG)

Lehrpersonen sind dazu verpflichtet, sich sorgfältig auf den Unterricht vorzubereiten. Zur Verbesserung der pädagogischen Gestaltung des Unterrichts und zur eigenen Übersicht ist es empfehlenswert, eine Ganzjahresplanung zu erstellen.