Wintersportwochen

Quellen: Richtlinien für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen und Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit bei bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen Ski alpin, Snowboard (und verwandte Geräte) im organisierten Schneesportraum

Voraussetzungen für die Unterrichtserteilung
Lehrpersonen müssen über eine facheinschlägige Ausbildung im Skilauf oder Snowboarden verfügen, entweder im Rahmen der Lehrpersonenbildung oder der Lehrpersonenfortbildung. Mindestens erforderlich ist die Ausbildung zum Landesskilehreranwärter oder das abgeschlossene 1. Semester der Ausbildung zum Skilehrwart bzw. Skiinstruktor, alternativ die Ausbildung zum Snowboardinstruktor oder das abgeschlossene 1. Teil der Ausbildung zum Landessnowboardlehrer.

Organisation
Der Schneesportunterricht sollte idealerweise in Gruppen von höchstens 12 Schülerinnen und Schülern stattfinden, außer in kurzfristigen Ausnahmefällen. Die tatsächliche Gruppengröße hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Schwierigkeitsgrad und der Dauer der Aktivitäten sowie der Leistungsfähigkeit der Gruppe. Im Interesse der Sicherheit sollte die Größe der Gruppen reduziert oder von mehr als einem Gruppenleiter betreut werden.
Das gewählte Gelände sollte dem Alter und Können der Schülerinnen und Schüler entsprechen und der Leitung der Wintersportveranstaltung oder zumindest einer Begleitlehrperson bekannt sein. Bei Schneemangel müssen die gewählten Übungsgebiete in einer zumutbaren Entfernung zum Quartier liegen. Die Schülerinnen und Schüler sollten ausführlich über Gelände- und Wetterverhältnisse sowie alle erforderlichen Maßnahmen bezüglich der Ausrüstung informiert und belehrt werden.

Sicherheit
Besondere Aufmerksamkeit sollte der Ausrüstung und dem Verhalten der Schülerinnen und Schüler bei der Benutzung von Aufstiegshilfen wie Schleppliften, Sesselliften und Seilbahnen geschenkt werden. Bei Wetterlagen, die auf Lawinengefahr hindeuten, sowie bei anderen Witterungsverhältnissen mit erhöhtem Gefahrenmoment sollten die Warnzeichen und Maßnahmen von Pistenerhaltern und anderen befugten Stellen beachtet und befolgt werden. Das Tragen eines geeigneten Schutzhelms ist erforderlich.
Bei der Gestaltung des Unterrichts in Bewegung und Sport ist besonders auf die körperliche Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu achten. Es sollten nur Tätigkeiten durchgeführt werden, deren Vermittlung von den Lehrpersonen ausreichend beherrscht wird, auch unter objektiver Betrachtung.