Zeitkonto (§ 50 Abs 12 bis 17 LDG)
Lehrerinnen und Lehrer haben die Möglichkeit, ihre Mehrdienstleistungen zur Gänze oder teilweise in einem Zeitkonto anzusparen, um sie später zu konsumieren.
ANSPARPHASE
VERBRAUCHSPHASE
BEISPIELE
Eine Mittelschullehrerin spart jedes Jahr 3 Mehrdienstleistungsstunden an, was in sieben Jahren 21 Stunden ergibt. Das entspricht 1 Jahr Freistellung.
Eine Volksschullehrerin spart 11 Jahre lang jeweils 2 Mehrdienstleistungsstunden an, was ebenfalls 1 Jahr Freistellung ergibt.
Alternativ kann die Lehrverpflichtung für zwei Jahre auf 50 % reduziert werden, bei vollem Gehalt.
NICHT VERBRAUCHTE ANSPARSTUNDEN
Nicht durch Freistellung verbrauchte Stunden können auch ausbezahlt werden.
Für die Vergütung wird die Gehaltsstufe im Monat der Antragsstellung herangezogen (z.B.: Ansparung in Gehaltsstufe 11, Auszahlung in Gehaltsstufe 15).
Ein Antrag auf Auszahlung kann jederzeit gestellt werden, nicht erst nach dem 50. Lebensjahr; die Auszahlung erfolgt nach Ablauf des Schuljahres.