Wie komme ich zum Jobticket?

Worauf sollten PendlerInnen achten?


Jobticket für Wiener Pflichtschullehrer
Ab dem 2. September 2024 könnt ihr das Jobticket, das dem Wert einer Jahreskarte der Wiener Linien entspricht, in Anspruch nehmen. Es ist 365 Tage gültig und kann sowohl beruflich als auch privat genutzt werden. Solltet ihr bereits eine Jahreskarte besitzen, wird euch die Restlaufzeit aliquot refundiert. Anspruchsberechtigte, die das Klimaticket Österreich nutzen, erhalten den Wienanteil ebenfalls zurückerstattet. Maximal werden 365 Euro pro Schuljahr zurückerstattet.
Das Jobticket steht allen Wiener Pflichtschullehrer ab dem zweiten Monat ihrer Anstellung zur Verfügung.

Berechnung der Pendlerpauschale bei Nutzung eines Jobtickets
Das Pendlerpauschale wird für die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berechnet. Wenn der Arbeitgeber eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung stellt, wird der Wert des Tickets vom errechneten Pendlerpauschale abgezogen. Der Wert eines für mehrere Monate gültigen Tickets wird dabei gleichmäßig auf die Monate der Gültigkeit verteilt.
Beispielsweise erhält eine Kollegin, die an 19 Arbeitstagen von Mattersburg nach Wien pendelt, ein Pendlerpauschale in Höhe von 2.016 Euro pro Jahr (168 Euro pro Monat) sowie den Pendlereuro in Höhe von 142 Euro pro Jahr. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Wiener Jahreskarte im Wert von 365 Euro, werden monatlich 30,42 Euro vom Pendlerpauschale abgezogen. Die Kollegin erhält somit monatlich 137,58 Euro an Pendlerpauschale, der Pendlereuro bleibt ungekürzt.
Für Pendler ergibt sich somit ein Nullsummenspiel, ob sie das Jobticket beantragen und es steuerlich gegen die Pendlerpauschale gegenrechnen oder ob sie darauf verzichten. Solltet ihr einen Fahrtkostenzuschuss erhalten, könnte es finanziell sinnvoller sein, auf das Jobticket zu verzichten und stattdessen die volle Pendlerpauschale geltend zu machen.


Kurz gefasst:

  • Refundierung laufender Tickets: Ab dem 2. September 2024 könnt ihr die Refundierung eurer laufenden Tickets beantragen.
  • Formulare: Die entsprechenden Formulare sind ab September 2024 an den Pflichtschulen erhältlich.
  • Neukauf einer Jahreskarte: Die Kosten werden nach dem Kauf refundiert.


Hier die offiziellen Schreiben und Formulare der Bildungsdirektion für das Jobticket: