Alles zum Kopftuchverbot
Als StandesvertreterInnen der fcg -wiener lehrerInnen Team Thomas Krebs stellen wir klar, dass laut Informationsblatt an Lehrkräfte zum Kopftuchverbot (SchUG § 43a) des Bildungsministeriums die Umsetzung des Kopftuchverbots für Lehrpersonen und Schulleitungen eine Dienstpflicht darstellt.
Darunter fallen vor allem der Nachweis des Verstoßes gegen das Kopftuchverbot und dessen Meldung. LehrerInnen müssen der Schulleitung melden, falls das Kopftuch nicht abgelegt wird. Schulleitungen sind verpflichtet, die wiederholte Verweigerung des Ablegens des Kopftuchs an die Bildungsdirektion zu melden. Eine Unterlassung dieser Meldungen könnte laut Informationsblatt rechtliche Folgen für Lehrpersonen, Schulleitungen oder BehördenmitarbeiterInnen haben. Die jeweiligen Schritte der Umsetzung sind gesetzlich vorgegeben und nicht im Ermessen der Schule oder der Bildungsdirektion.
Details zur Umsetzung des Kopftuchverbots finden Sie in den untenstehende Anhängen bzw. auf der Homepage des Bildungsministeriums unter https://www.bmb.gv.at/#q=Kopftuchverbot&pg=1&t=simple&po=&mi=
Bei der Umsetzung des Kopftuchverbots an den Schulen ergeben sich einige Fragen und Problemstellungen.
Empfehlungen zur Umsetzung des Gesetzes
- Die Aufforderung, das Kopftuch abzulegen, erfolgt ausschließlich verbal. Niemals darf ein Mädchen dabei körperlich berührt werden. Laut der Richtlinien des Bildungsministeriums muss das Mädchen eigenständig das Kopftuch ablegen, nicht eine andere Person.
- Mit betroffenen Mädchen sollen keine Gespräche in der Klasse stattfinden, sondern in einem geschützten Rahmen geführt werden. Die Bildungsdirektion stellt in einem Schreiben klar, dass ein Gespräch mit einem betroffenen Mädchen nicht vor MitschülerInnen stattfinden soll. Wir empfehlen, zum Gespräch eine zweite Lehrperson oder die Schulleitung zuzuziehen und keine 4-Augen-Gespräche zu führen.
- Das verpflichtende Gespräch mit der Schülerin und deren Erziehungsberechtigte(n) durch die Schulleitung muss sehr zeitnah stattfinden. Auch bei diesem Gespräch raten wir dringend, eine weitere Lehrperson beizuziehen.
- An diesem Gespräch müssen die betroffene Schülerin und deren Erziehungsberechtigte teilnehmen. Weitere Personen wie Verwandte, Freunde der Familie, Rechtsanwälte, Personen aus unterschiedlichen Vereinen oder Religionsgesellschaften, dürfen bei diesem Gespräch nicht anwesend sein.
Problembereiche aus unserer Sicht als Standesvertretung
Nach Rücksprache mit vielen LehrerInnen und SchulleiterInnen fasse ich das Aufkommen einiger Problemlagen zusammen:
- Auf Lehrpersonen und Schulleitungen kommt durch die Umsetzung des Gesetzes eine weitere Arbeitsbelastung hinzu, besonders in den Fällen, in denen die Schülerin bzw. deren Erziehungsberechtigte nicht mit der Schule kooperieren und das Ablegen des Kopftuches verweigern. Das betrifft vor allem die Dokumentationspflichten (z.B. an welchen Tagen besucht das Mädchen die Schule und legt das Kopftuch nicht ab) und die Organisation und Abhaltung der verpflichtenden Gespräche.
- Es ist leider zu befürchten, dass es im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot zu Konfliktsituationen kommen könnte, in denen Lehrpersonen und Schulleitungen aggressiven Eltern oder womöglich schulfremden Personen begegnen. Es ist ratsam, bei Sicherheitsbedenken - vor allem bei bereits als aggressiv bekannten Personen - die Polizei hinzuzuziehen.
- Die Verantwortlichen in der Bildungsdirektion haben dafür zu sorgen, dass die zuständigen MitarbeiterInnen für die Schulen verlässlich erreichbar sind.
- Von vielen KollegInnen wird es als absurd angesehen, dass Mädchen ab 14 Jahren das Kopftuch im Schulhaus tragen dürfen und dass das Tragen des Kopftuchs bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulhauses grundsätzlich gestattet ist.
- Viele KollegInnen haben weiters Bedenken, das das über einen langen Zeitraum aufgebaute Vertrauensverhältnis zwischen Lehrperson bzw. Schulleitung und dem betroffenen Mädchen, das das Kopftuch trägt, durch die Umsetzung des Kopftuchverbots belastet wird.
Die Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer bekennt sich ausdrücklich und uneingeschränkt dazu, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und autonome Selbstbestimmungsrechte von Kindern zu unterstützen und weiter zu stärken. Es wird von uns aber unmissverständlich darauf hingewiesen, dass Schulen ausschließlich Bildungseinrichtungen mit klarem pädagogischem Auftrag und keinesfalls Kontrollinstanzen mit sicherheitspolizeilichen oder verwaltungsstrafrechtlichen Aufgaben sind!
Zudem ist für uns die Tatsache grotesk, dass nun Pädagog:innen ein gesellschaftspolitisches
Problem lösen sollen, das politisch Verantwortliche vor allem im letzten Jahrzehnt mitverursacht haben und es nun offenbar selbst nicht lösen können oder wollen.
Abschließend möchten wir anmerken, dass gesellschaftliche Probleme, die unter anderem durch Versäumnisse der Politik seit 2015 entstanden sind, nicht durch einzelne Maßnahmen, die ausschließlich in Schulen gesetzt werden, gelöst werden können. Die Schule darf nicht der alleinige Schauplatz der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung, schon gar nicht eines Kulturkampfes sein. Der Gesetzgeber muss durch dementsprechende Gesetze mitwirken, dass die Problemstellungen, die einen Kulturkampf in der Schule auslösen, abnehmen. Wir wollen in Frieden unterrichten können. Das bedeutet, dass alle SchülerInnen Eltern und LehrerInnen die Werte der Demokratie und die Grundfreiheiten anerkennen und akzeptieren, dass das staatliche Recht über jedem Religionsrecht steht.
Als StandesvertreterInnen der fcg - wiener lehrerInnen fordern wir die volle Unterstützung der Schulleitungen und der Lehrpersonen bei der Umsetzung des Gesetzes durch die Bildungsdirektion und durch das Bildungsministerium. Darunter fällt ganz besonders die Gewährleistung der Sicherheit für das Lehrpersonal!
Medienauftritte von Thomas Krebs zum Thema
Thomas Krebs in Ö1 am 2.9.2026: Kopftuchverbot bis 14 in Schulen. Klappt die Umsetzung?
